KONZEPTION

Jugendpflege Rülzheim

Konzeption

1.0 - Gesetzlicher Auftrag
2.0 - Zielsetzung
3.0 - Tätigkeitsbereiche und Arbeitsinhalte

3.1  Der offene Jugendtreff

3.2  Angebotsbereich

3.3  Erlebnispädagogische Angebote

3.4  Einzelfallhilfe

3.5  Aus- und Fortbildung des Leitungsteams

3.6  Kinder- und Jugendarbeit

3.7  Zusammenarbeit
4.0 - Räumlichkeiten und Ausstattung der Jugendtreffs
5.0 - Büroarbeitsplatz der Jugendpflege
6.0 - Schlusswort

1.0 - Gesetzlicher Auftrag (§§11 - 14 KJHG)

§ 11 Jugendarbeit
Junge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
-           außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer,
gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung

-           Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
-           arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
-           internationale Jugendarbeit
-           Kinder-und Jugenderholung
-           Jugendberatung
Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

§ 12 Förderung der Jugendverbände
Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des   § 74 zu fördern.
In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zu-sammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

§ 13 Jugendsozialarbeit
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen

- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeiten und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen

- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdeten Einflüssen zu schützen

2.0 - Zielsetzung

a. Integration von sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in die Jugendgruppe, Jugendtreff und in die Gesellschaft

b. Professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in den Jugendtreffs durch z.B. informelle Gruppengespräche und Einzelfallhilfe

c. Zusammenarbeit mit den Jugendausschüssen der verschiedenen Ortsgemeinden

d. Kooperation mit verschiedenen sozialen Einrichtungen, der Regionalen Schule Rülzheim, Vereinen und Verbänden und den Kirchengemeinden in der Verbandsgemeinde Rülzheim bzw. im Kreis Germersheim

e. Transparenz und Aufklärung über die Arbeit der Jugendpflege in der Verbandsgemeinde

f. Motivieren von Jugendlichen für die Mitarbeit in der offenen Jugendarbeit

g. Aufbau der Teams und die Absicherung und Unterstützung dieser Jugendgruppen bei der Mitarbeit in den Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Rülzheim

h. Befähigung der Jugendlichen zur inhaltlichen und räumlichen Mitbestimmung und Mitgestaltung der Jugendtreffs

i. Päd. Aus- und Fortbildung der engagierten Jugendlichen in den Jugendtreffs

j. Gegebenenfalls Befähigung der Jugendlichen zur Selbstverwaltung und Selbstorganisation der Jugendtreffs.

3.0 - Tätigskeitsbereiche und Arbeitsinhalte

Der Tätigkeitsbereich und die Arbeitsinhalte sollen ganzheitlich in Bezug auf die Lebenswelt und Lebenslage der Kinder und Jugendlichen ausgelegt sein. Daher werden die Schwerpunkte im folgenden gesondert aufgeführt und erläutert.

3.1 - Der offene Jugendtreff

Die Jugendtreffs sollen an den Bedürfnissen der Jugendlichen orientiert sein. Zum Inventar eines Jugendtreffs gehören eine Musikanlage, Kicker, Darts, ein Billardtisch, Internetzugang und verschiedene Spiele. Die Atmosphäre innerhalb der Jugendtreffs sollte einen caféähnlichen Charakter haben.

Innerhalb der Öffnungszeiten besteht für jeden Jugendlichen die Möglichkeit, den Treff freiwillig zu besuchen. Eine Ausschließung von einzelnen Jugendlichen oder Jugendcliquen aus dem Offenen Treff ist nur dann zulässig, wenn sie gegen die Raumordnung bzw. das Jugendschutzgesetz verstoßen oder durch sie andere Besucher, in nicht zu bewältigendem Umfang (z.B. Schlägereien, Diskriminierungen usw.), in der Wahrnehmung der offenen Angebote eingeschränkt werden.

Jugendtreffs bieten den Jugendlichen und Heranwachsenden Frei- und Schonräume. Sie sind hier geschützt vor Zugriffen von außen (Eltern, Schule, Ausbildungsbetrieb, Arbeitsstelle) und können somit andere und neue Verhaltensweisen ohne Angst ausleben und ausprobieren. Natürlich stellt auch die professionelle Fachkraft einen Gegenpart zu den Jugendlichen dar. Sie ist in gewisser Hinsicht Kontrolle. Ziel der sozialpädagogischen Tätigkeit ist es Beziehung zu den Jugendlichen Aufzubauen um Handlungsalternativen zu vermitteln und zu fördern. (Jedoch ist ein Ziel sozialpädagogischer Tätigkeit durch Beziehung aber auch Konflikte Handlungsspielräume und Handlungsweisen zu vermitteln und zu erweitern.) Um überhaupt diese Beziehungsarbeit mit den Jugendlichen zu leisten ist es von großer Bedeutung Räume dafür zu schaffen bzw. bereit zu stellen.
Durch den Wandel der Gesellschaft und die dadurch veränderte Kindheit und Jugendphase, entstehen Anforderungen an die Familien, die den Aufgaben alleine nicht gerecht werden können, ihre Kinder bei den jeweiligen Entwicklungsaufgaben zu unterstützen.

(Gerade durch unsere veränderte Gesellschaft und die damit veränderten Bedingungen und Anforderungen kann die Familie häufig dieser Aufgabe alleine nicht gerecht werden.)
Die Jugendlichen benötigen Zeit zur pädagogischen Fachkraft Vertrauen aufzubauen, während diese die Gelegenheit hat durch Kontakte und Beobachtungen Strukturen der einzelnen Cliquen und deren Gruppendynamik zu erkennen. Diese Erkenntnisse fließen in eine konstruktive und fruchtbare Arbeit mit ein.
Durch Gespräche, Diskussionen, gemeinsames Spiele, erfolgt die gegenseitige Kontaktaufnahme und gleichzeitig die Befriedigung von Freizeitbedürfnissen lockerer Art. Weiterhin ist ein gelungener Kontaktaufbau die Voraussetzung für die Beteiligung der Jugendlichen an der Organisation des Jugendtreffbetriebs und um den Zugang zu Freizeitangeboten, jugendspezifischen Veranstaltungen aber auch zu Beratung und professionellen Hilfen zu schaffen.
Somit hat offene Jugendarbeit einen präventiven Charakter, d.h. Problemlagen können frühzeitig erkannt und entsprechende Hilfen angeboten werden.

3.2 - Angebotsbereich

Im Rahmen des Offenen Treffs sollen Selbstorganisations- und Mitgestaltungspotentiale sowie Verantwortungsgefühl der Jugendlichen durch die Übernahme von Thekendiensten und gemeinsamen Teamsitzungen aktiviert und aufgebaut werden. Die Freizeitgestaltung erfolgt durch diese Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Besucher. Freizeitangebote sollten also von den Jugendlichen innerhalb des Treffs geplant, gestaltet und durchgeführt werden. Die Jugendpflege unterstützt die Jugendlichen bei diesen inhaltlichen Angeboten und Veranstaltungen. Die einzelnen Jugendtreffs stellen regelmäßig auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs ein Angebotsprogramm auf, z.B.
-           Filmabende

-              Raumgestaltungsaktionen

-              kreative Angebote (töpfern, batiken, basteln, T-Shirtgestaltung usw.)

-              sportliche Angebote verschiedenster Art z.B. Teilnahmen an Turnieren

-              Spielfeste z.B. Billard- u. Kickerturniere usw.

-              Koch- und Backaktionen

-              Veranstaltungen (Konzerte, Faschingsparty, Schlager-Party, usw.)

-              Infoveranstaltungen über Sexualität, Drogen, Gewalt usw.

-              Ferienfreizeiten

-              musikpädagogische Angebote

-              Bauprojekte

Die Angebote sollten auf die lokalen und regionalen Möglichkeiten und auf die vorzufindende Lebenssituation der Jugendlichen ausgerichtet sein. Dazu bedarf es gerade in der Jugendarbeit im ländlichen Raum einer flexiblen Mobilität , die Fahrten z.B. zum Skatepark, Eislaufhalle, ins ZKM oder zu Museen und Ausstellungen sowie zu Theaterveranstaltungen usw. ermöglichen aber auch Fahrangebote z.B. zum nächsten Berufsinformationszentrum. Außerdem müssen von der Jugendpflege 3 Jugendtreffs angefahren und für diese Anschaffungen getätigt werden wie z.B. Getränke, Süßwaren usw. aber auch Möbeltransporte. Ein Kleinbus der ausschließlich der Jugendpflege zur Verfügung steht ist hier dringend erforderlich um auf Dauer zuverlässige Angebote für Kinder und Jugendliche machen zu können.
3.3 Erlebnispädagogische Angebote

Neben den unter 3.2 genannten Angebotsbereichen sind erlebnispädagogische Angebote ein fester Bestandteil der sozialpädagogischen Tätigkeit der Jugendpflege. Die Angebote distanzieren sich von den häufig vorzufindenden „Adrenalin-Events” und verfolgen stets pädagogische Ziele. Den Kern dieses Ansatzes bildet das subjektive Erleben, welches als Medium zur Vermittlung sozialer Kompetenzen genutzt wird. Den Jugendlichen wird dadurch die Möglichkeit geboten, sich selbst und andere neu zu erleben, alte Handlungsmuster zu durchbrechen und neue Handlungsalternativen zu erproben. Durch die Schaffung intensiver Erlebnisse und deren Reflexion, sollen nachhaltige Erfahrungen ermöglicht werden, die sich in den persönlichen, schulischen und familiären Alltag übertragen lassen. Weiterhin lässt sich das gemeinsame Erleben dafür nutzen, Beziehungen zu den Jugendlichen aufzubauen und zu stärken, was sich wiederum positiv auf die Arbeit in den Jugendtreffs auswirken kann. Durch das Angebot von Grenzerfahrungen wird den Jugendlichen ein sicherer, pädagogischer Rahmen geboten, ihre Risikobereitschaft und die Suche nach außeralltäglichen Abenteuern auszuleben und ihre Energie von destruktiven und devianten Verhaltensweisen abzulenken. Somit kann Erlebnispädagogik auch präventiv gegen Gewalttätigkeit und andere kriminelle Handlungen eingesetzt werden.

Angebote:

- Klettern in der Halle und am Fels

- Kanufahrten

- Orientierungswanderungen

- „soft-survival” mit Übernachtungen im Freien oder in Höhlen

- Hochseilelemente

- Teamtraining und Cliquenorientierte Arbeit

- Vermittlung ökologischer Inhalte

- mehrtägige Freizeiten mit erlebnispädagogischem Rahmenprogramm

- City - Bound (Erlebnispädagogik in der Stadt)

3.4 - Einzelfallhilfe

Wie schon unter Punkt 3.1 erwähnt ist eine Aufgabe der pädagogischen Fachkraft Probleme zu erkennen, sie zu thematisieren und mögliche Hilfsangebote anzubieten.

Gerade in informellen Einzelgesprächen hat der Jugendliche die Möglichkeit seine individuelle Problemlage zu erörtern. Während des laufenden Betriebes findet in den Offenen Treffs eine entwicklungsbegleitende Betreuung und punktuelle Beratung statt. Beispielsweise erhalten die Besucher Unterstützung bei Konflikten mit den Eltern, Schule, Behörden, Arbeitgebern und der Polizei.
Thematische Schwerpunkte sind häufig Hilfestellungen im Rahmen der schulischen und beruflichen Ausbildung. Dieser Aufgabenbereich umfaßt das Erschließen bzw. Bereitstellung von Informations- bzw. Hilfsquellen und die Vermittlung an Berufsstellen und Fachdienste.

Die pädagogische Fachkraft in der Offenen Jugendarbeit übernimmt eine Vermittlerfunktion innerhalb des Netzes sozialer Institutionen. Die Kontaktpflege bzw. die Zusammenarbeit mit sozialen Institutionen ist somit unerläßlich. In dieser Form unterstützt die Jugendpflege die Integration von sogenannten “Problem-jugendlichen” in die Jugendtreffs und im weiteren Sinne in die Gesellschaft.

3.4 - Aus- und Fortbildung des Leitungsteams

Zur Wahrung von Kontinuität und Stabilität in der Jugendarbeit benötigt die Jugendpflege engagierte Mitarbeiter, deren persönliche Entwicklung und Lebenslage das dauerhafte Funktionieren der Jugendtreffs gewährleistet. Die ehrenamtliche Mitarbeit ermöglicht mehr Chancen zur Selbstorganisation der Jugendtreffs. Ohne diesen Einsatz vieler engagierter Jugendlicher und junger Heranwachsender sind die Jugendtreffs nicht lebensfähig. Dieses Engagement der Jugendlichen für ihren Jugendtreff sollte von der Gemeinde unterstützt und gefördert werden.

Die Anwerbung von neuen ehrenamtlichen Mitarbeitern erfolgt im täglichen Betrieb des Jugendtreffs. Meist melden sich die Jugendlichen selbst um dem Jugendtreffteam beizutreten.
Durch die Möglichkeit der Teilnahme an Jugendgruppenleiterschulungen findet eine Qualifikation der ehrenamtlichen Mitarbeiter statt. Durch diese Schulungen werden die Jugendlichen auf die Organisation ihres Jugendtreffs vorbereitet. Die Jugendpflege führt jährlich mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern Jugendgruppenleiterschulungen durch. Diese finden außerhalb der Jugendtreffs statt. Die Jugendlichen erhalten rechtliche Informationen im Bereich des Jugendschutzgesetzes, Aufsichtspflicht, Haftungsrecht, Vereinsrecht. Weitere Themen der Schulungen sind z.B. Veranstaltungsplanung, Organisationsformen, Öffentlichkeitsarbeit, Konfliktbewältigung, Gruppenentwicklungen etc. Bei der Umsetzung des erworbenen Wissens in den Jugendtreffs werden die Jugendgruppenleiter von den MitarbeiterInnen der Jugendpflege kontinuierlich angeleitet und unterstützt. Der Informationsaustausch und die Anleitung erfolgt mindestens einmal monatlich in Form von Teamsitzungen. Jugendpfleger/in und ehrenamtliche MitarbeiterInnen besprechen besondere Vorkommnisse, Probleme, Akzeptanz von Angeboten und anstehende Entscheidungen. Die Entscheidungen beziehen sich auf die Programmgestaltung, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, organisatorische Regelungen, die Übernahme von Aufgaben und Diensten, die Verwendung von Finanzmitteln und eventuelle Unstimmigkeiten zwischen Jugendtreffbetreibern und Gemeindevertretern.

Weiterhin werden die Teamer der Jugendtreffs des Landkreis Germersheim regelmäßig zum “RIK-RAK” eingeladen. Die Einladung zum RIK-RAK erfolgt durch die Kreisjugendpflege in Absprache mit den VG-Jugendpflegern. Diese Treffen findet abwechselnd in den verschiedenen Jugendtreffs des Landkreises statt. Der RIK-RAK ist eine Möglichkeit für die Teamer ihre unterschiedlichen Probleme in den Treffs zu diskutieren und sich gegenseitig auszutauschen, zu unterstützen aber sich auch der Kritik der anderen Teamer auszusetzen. Weiter findet ein Austausch von Informationen über regionale und überregionale Aktivitäten für Jugendliche und Heranwachsende statt. Die Jugendpflege hilft bei der Auswahl der Themen und der Moderation.

3.5 - Kinder- und Jugendarbeit

In vielen Jugendtreffs bedingt das Ausscheiden eines Mitarbeiterteams zwangsläufig das viel Besucher, die sich mit bestimmten Teamern identifizieren, den Treff nun weniger frequentieren. Es entstehen “Generationslücken” in denen es ohne kontinuierliche Nachwuchsarbeit an fähigen und engagierten Jugendlichen zur Treffmitarbeit und/oder Treffleitung fehlt. Sowohl die Überalterung der Stammbesucher und der Mitarbeiter als auch die mangelnde Kompetenz, aufgrund einer zu jungen Altersstruktur bilden daher Gefahren für die kontinuierliche Jugendtreffarbeit. Aufgabe der MitarbeiterInnen der Jugendpflege ist die Unterstützung bei der Integration von den “Jüngeren” in den Jugendtreff. Eine möglichst frühzeitige Einbindung des “Nachwuchses” in die Arbeit des Jugendtreffs kann den “Neuen” helfen sich in der Offenen Jugendarbeit zurechtzufinden. Durch diese Nachwuchsarbeit soll die Kontinuität der Jugendtreffarbeit gesichert werden. Der Idealfall einer starken Kooperation verschiedener Altersgruppen im Jugendtreff kann nur durch regelmäßige Öffnungszeiten von ca. 15 - 22 Uhr praktiziert werden.

3.6 Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Institutionen in der Verbandsgemeinde Rülzheim bzw. im Kreis Germersheim ist Grundlage einer vernetzenden Sozialarbeit.
Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden Der Aufbau und die Organisation von regelmäßigen Treffen der JugendleiterInnen aus den Vereinen und Verbänden der Verbandsgemeinde Rülzheim und der Jugendpflege sollte ein wichtiges Ziel darstellen. Da der gemeinsame Kontakt eine Grundlage zum Informationsaustausch zur Situation der Jugendlichen und der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde ist. In einer guten Zusammenarbeit könnte beispielsweise die Planung und Durchführung von einem themenbezogenem Jugendtag oder sogar einer Jugendwoche und eine gemeinsame Durchführung von Jugendgruppenleiterschulungen stattfinden.
Eine Zusammenarbeit unterstützt den Aufbau einer Kooperation der Jugendtreffs mit weiteren Initiativen im Bereich der Jugendarbeit.

Eine gute Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Kollegium der Regionalen Schule Rülzheim ist sehr wichtig, da im Einzelfall Gespräche mit Lehrern sehr nützlich sind. Außerdem kann eine Projektbezogene Zusammenarbeit für Schule und offene Jugendarbeit hilfreich sein wie z.B. ein Projekt “Soziales Lernen”.

Regionale Zusammenarbeit auf der regionalen und überregionalen Ebene treffen sich die im Kreis Südliche Weinstraße und Germersheim tätigen MitarbeiterInnen der Jugendpflege regelmäßig zum Informationsaustausch und zur kollegialen Beratung. In diesen Arbeitskreisen werden die aktuellen Entwicklungen in der Jugendarbeit bzw. in den Jugendtreffs ausgetauscht. Dieser Erfahrungsaustausch bezieht sich z.B. auf durchgeführte Aktivitäten, Schwierigkeiten mit Jugendlichen, Meinungsverschiedenheiten mit den Kommunalpolitikern etc. Neben diesem Erfahrungsaustausch werden gemeinsam themenbezogene Arbeiten und Fortbildungen durchgeführt, außerdem natürlich regional übergreifende Jugendveranstaltungen wie z.B. das seit Jahren bestehende Projekt “Südpfalzconnection”.

Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Germersheim Außerdem findet natürlich eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Kollegen und zuständigen Bezirkssozialarbeiters des Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) sowie dem Kollegen der Jugendgerichtshilfe (JGH) und natürlich der Kreisjugendpflege statt. Hier finden regelmäßig Gespräche in Treffen oder Telefonaten statt.

4.0 - Räumlichkeiten und Ausstattung der Jugendtreffs

Die Jugendarbeit scheitert, trotz noch so großem Einsatz der Jugendlichen, oft an unzureichenden räumlichen Bedingungen. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sind vielfach nicht groß genug, noch entsprechen sie den Bedürfnissen der Jugendlichen bzw. den Erfordernissen einer zeitgemäßen Jugendarbeit. Die Jugendlichen sollten bei der Gestaltung der Räumlichkeiten mitbestimmen und aktiv mitwirken können. Die Jugendtreffs umfassen in vielen Ortsgemeinden nur einen Raum, dadurch sind keine Rückzugsmöglichkeiten für z.B. Einzelgespräche, Gruppenarbeit, Mädchenarbeit, Teambesprechungen usw. gegeben. Die Ausstattung des Jugendtreffs sollte den Wünschen und Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechen. In einen Jugendraum gehört z.B. eine Musikanlage, Spiele, ein Kickerkasten oder eine Tischtennisplatte, Billardtisch und eine Dartscheibe, etc. Eine besondere Bedeutung nimmt in einem Jugendtreff der Thekenbereich ein. Eine für jeden Besucher zugängliche Küchenzeile ist für einen Jugendtreff ungeeignet. Die Abgrenzung des Thekenbereiches, der nur für das Leitungsteam zugänglich sein sollte, signalisiert die Position der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Sie sind für den Ein- und Verkauf, für die Kassenführung, die Bedienung der Musikanlage und die Einhaltung der Raumordnung verantwortlich. Fehlt die räumliche Abtrennung dieses Bereiches, besteht die Gefahr der unkontrollierten Selbstbedienung.

Grundsätzlich soll in allen vier Jugendtreffs darauf hingearbeitet werden, das die Jugendlichen Eigenverantwortung für ihre Jugendtreffs, die ihnen von den Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt wurde, übernehmen. Die Jugendlichen sollen eigene Ideen entwickeln um die Kassen der Treffs zu füllen. Mit diesem Geld sollen dann wiederum Wünsche und Ideen der Jugendlichen, was Einrichtung und technische Ausstattung der Treffs, Gestaltung von Feten, Turnieren oder Ferienfreizeiten betrifft, umgesetzt werden.

Die Jugendpflegerinnen nehmen hierbei vor allem eine motivierende, beratende und in der Umsetzung der einzelnen Aktionen der Jugendlichen, unterstützende Position ein.

5.0 - Büroarbeitsplatz der Jugendpflege

Das Büro der MitarbeiterInnen der Jugendpflege sollte sich in der Verbandsgemeindeverwaltung befinden. Wichtiger Informationsaustausch z.B. zum Ordnungsamt, dem Sozialamt, dem Bezirkspolizeibeamten und natürlich den jeweiligen Ortsbürgermeistern kann so auf einem kurzen und direkten Weg erfolgen, dies ist sehr zeitsparend. Der guter Kontakt zu den Kollegen in der Verbandsgemeindeverwaltung ist wichtig um die Arbeit der Jugendpflege transparent zu gestalten. Ein neutraler Ort für Gespräche und Telefonate mit Eltern, Jugendlichen, Vertreter der Ortsgemeinden usw. ist ebenfalls sehr wichtig. Außerdem wird so die Hemmschwelle der Jugendlichen für Behördengänge gesenkt und Verwaltungsstrukturen sichtbarer gemacht.

6.0       Schlusswort

Die Verbandsgemeinde Rülzheim ist sehr interessiert daran die momentane Kinder- und Jugendarbeit und damit die Jugendnachwuchsarbeit in den offenen Jugendtreffs            zu       fördern  und bietet sehr gute Voraussetzungen für die Umsetzung dessen.

Was aber macht kommunale offene Jugendarbeit weiterhin so wichtig?

Schon seit einigen Jahren ist der Gesellschaftliche Wandel und damit verbunden, die veränderte Kindheit und Jugend spürbar und fortwährend im Fokus der Sozialen Arbeit. Die fortschreitenden Veränderungen, wie die Emanzipation der Frau in Beruf und Familie und der damit einhergehende Wandel der Rollenverteilungen innerhalb der Familie, die Auflösung der Großfamilie und die Enzwicklung hinzu vielfältigen Entwürfen von Familie, die Technisierung und Schnelllebigkeit, Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt, etc., sind in der täglichen Arbeit mit den Jugendlichen spürbar.

Der steigende Leistungsdruck, die wachsende Perspektivlosigkeit die mangelnde Unterstützung durch die eigene Familie bei der Bewältigung der aktuellen Entwicklungsaufgaben können hier durch regelmäßige Angebote in den offenen Jugendtreffs aufgefangen werden. Für Jugendliche ist es von großer Wichtigkeit hier einen Rahmen vorzufinden, in dem sie ihre Freizeit aktiv mitgestalten können ,an dem sie Wertschätzung erfahren und mit ihren Problemen, oft zum ersten Mal, ernst genommen werden.

Durch den direkten Kontakt und einen vertrauensvollen Umgang  bieten sich für die Jugendpflege hier die Chance Hilfen in den unterschiedlichsten Bereichen anzubieten. Dabei sind die vielfältigen Möglichkeiten der Kooperation von denen wir ständig bemüht sind, diese auszubauen und aufrecht zu erhalten von großem Nutzen. Soziale Einrichtungen und Vereine spielen hier eine wesentliche Rolle um Jugendlichen Hilfs- und Freizeitangebote machen zu können.

Um gute Jugendarbeit leisten zu können muss sich die Jugendpflege weiterhin an den lebensweltlichen Bedürfnissen der Jugendlichen orientieren und ihre Angebote danach ausrichten um ihre pädagogischen Ziele umsetzen zu können.